Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder nach Art. 50 KI-Verordnung

Pressemitteilung mit ChatGPT generieren

Mit der Verabschiedung der EU-KI-Verordnung („AI Act“) wird in Europa erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen. Ein zentrales Element darin ist die Pflicht zur Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte, zum Beispiel KI-Bilder. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Nutzerinnen und Nutzer über den künstlichen Ursprung von Inhalten zu informieren.

Warum KI-Bilder kennzeichnen?

Fotos, Videos und Audioaufnahmen wurden früher als zuverlässige Belege für tatsächliche Ereignisse angesehen. Dieses Vertrauen hat jedoch spürbar abgenommen – insbesondere seitdem Deepfakes ohne großen Aufwand von jedermann erstellt werden können. In einer Umfrage im Auftrag des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) gaben 72 % der Befragten an, dass ihr Vertrauen in digitale Medien durch die Verbreitung von Deepfakes abgenommen hat.

KI-Bilder können zur Simulation von Aussagen oder Handlungen verwendet werden, die nie stattgefunden haben, etwa in Form von gefälschten politischen Statements oder pornografischen Darstellungen. Dadurch entstehen erhebliche Risiken für Persönlichkeitsrechte, Meinungsbildung und gesellschaftliches Vertrauen.

Wann gilt die Pflicht zur Kennzeichnung?

Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten tritt am 2. August 2026 in Kraft. So heißt es in Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung:

Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist.

Art. 50 (4) KI-Verordnung

Die Kennzeichnungspflicht betrifft also Deepfakes. Unter diesen Deepfakes versteht Artikel 3 Nr. 60 KI-Verordnung:

„einen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde;“

Art. 3 Nr. 60 KI-Verordnung

Die Offenlegung hat gemäß Erwägungsgrund 134 unmissverständlich und eindeutig zu erfolgen. Betreiber sind verpflichtet, KI-generierte Inhalte entsprechend zu kennzeichnen und ihren künstlichen Ursprung offenzulegen.

KI-Bilder kennzeichnen: So geht es

Um KI-Bilder zu kennzeichnen, haben wir Ihnen verschiedene Tools zur Verfügung gestellt:

1. WordPress-Plugin „WP KI-Bilder kennzeichnen“

Das WordPress-Plugin „WP KI-Bilder kennzeichnen“ ermöglicht es, Bilder in der Mediathek als „KI-generiert“ zu kennzeichnen. Es erstellt eine neue Bildversion mit Overlay (z. B. „KI“-Label) und kann – optional – automatisch alle Verwendungen des Bilds auf der Website durch die gekennzeichnete Version ersetzen.

Hauptfunktionen:

  • Einstellbar: Overlay-Upload, Position, Größe, Austauschoption
  • Checkbox in der Mediathek: „KI generiert“
  • Erzeugung eines Bildes mit Overlay (PNG, transparent)
  • Optional: automatischer Austausch im Content
  • Rücknahmefunktion: Entfernt Kennzeichnung und stellt Originalbild wieder her

2. Online-Tool KI-Bilder kennzeichnen

Für einzelne Bilder oder den gelegentlichen Einsatz kann ein Online-Tool verwendet werden, das manuell genutzt wird. Das Tool fügt direkt im Browser einen sichtbaren Hinweis (Badge) auf KI-generierte Bilder ein. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich lokal – Bilddaten werden nicht an externe Server übertragen. Dadurch ist das Tool DSGVO-konform, da keine personenbezogenen Daten verarbeitet oder übermittelt werden. Nutzer können aus verschiedenen Badge-Designs wählen und Position sowie Größe des Hinweises individuell anpassen. Unterstützt werden gängige Bildformate wie JPG, PNG und WebP.

Hier geht es zum Online-Tool KI-Bilder kennzeichnen

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